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Verpflichtungserklärung und Haftungserklärung.

Sie laden jemanden nach Österreich ein, der die Kosten nicht selbst decken kann? Was Sie mit Ihrer Unterschrift übernehmen und wofür Sie nicht haften.

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Kurz gesagt

  • Mit der Verpflichtungserklärung übernehmen Sie Kosten, die Ihr Besuch der öffentlichen Hand verursacht.
  • Dazu zählen etwa Abschiebungskosten und dringende medizinische Behandlungen.
  • Nicht dazu zählen private Schulden und Kosten aus Straftaten des Gastes.
  • Für Aufenthaltstitel gibt es die Haftungserklärung, notariell oder gerichtlich beglaubigt.

Einladung

Was eine Verpflichtungserklärung ist

Wer visumpflichtig ist und nicht genug eigene Mittel für den Aufenthalt nachweisen kann, bekommt normalerweise kein Visum. Eine Person mit Hauptwohnsitz in Österreich kann dann eine Verpflichtungserklärung abgeben: Sie verpflichtet sich, bestimmte Kosten zu tragen, die der Besuch der öffentlichen Hand verursachen kann. Für Besuchsvisa geschieht das heute meist als elektronische bei der Fremdenpolizeibehörde.

Umfang

Wofür Sie haften

  • alle Kosten, die öffentlichen Rechtsträgern durch den Aufenthalt entstehen
  • etwa die Kosten einer Abschiebung, wenn der Gast nicht ausreist; das können schnell einige tausend Euro werden
  • dringende medizinische Behandlungen, außer der Gast hat eine in Österreich gültige Krankenversicherung

Grenzen

Wofür Sie nicht haften

  • privatrechtliche Schulden des Gastes
  • Kosten aus Straftaten des Gastes

Tipp: Eine Reiseversicherung mit ausreichender Deckung senkt Ihr Risiko erheblich.

Aufenthaltstitel

Die Haftungserklärung im Niederlassungsrecht

Für Aufenthaltstitel nach dem NAG, etwa für Studierende, gibt es die . Für humanitäre Titel nach dem Asylgesetz heißt das Gegenstück Patenschaftserklärung. Sie muss notariell oder gerichtlich beglaubigt sein, und die Behörde prüft, ob Sie selbst leistungsfähig sind. Wie lange und in welcher Höhe Sie haften, hängt vom Titel ab. Lassen Sie sich vor der Unterschrift beraten.

Häufige Fragen

Verpflichtungserklärung: kurz beantwortet

Wofür hafte ich mit einer Verpflichtungserklärung?

Für Kosten, die öffentlichen Rechtsträgern durch den Aufenthalt Ihres Gastes entstehen, etwa eine Abschiebung oder dringende medizinische Behandlungen ohne Versicherung. Nicht für private Schulden des Gastes.

Was ist der Unterschied zur Haftungserklärung?

Die Verpflichtungserklärung gilt für Visa, etwa für Besuche. Die Haftungserklärung ist für Aufenthaltstitel nach dem NAG gedacht und muss notariell oder gerichtlich beglaubigt sein.

Wie senke ich mein Risiko?

Bestehen Sie auf einer Reiseversicherung mit ausreichender Deckung. Sie deckt vor allem medizinische Kosten ab.

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