Staatsbürgerschaft
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Rot-Weiß-Rot-Karte und Arbeitgeberwechsel.
Die Karte gilt für einen bestimmten Arbeitgeber. Wer den Job wechselt oder verliert, muss rasch handeln, sonst ist der Aufenthaltstitel in Gefahr.
Kurz gesagt
- Die Rot-Weiß-Rot-Karte gilt für einen bestimmten Zweck und bei Beschäftigung für einen bestimmten Arbeitgeber.
- Das AMS prüft die Voraussetzungen, die Niederlassungsbehörde stellt die Karte aus.
- Bei Jobwechsel: Änderung melden und rechtzeitig Zweckänderung beantragen.
- Auch ein Betriebsübergang kann ein neues Verfahren nötig machen.
Arbeiten in Österreich
Die Rot-Weiß-Rot-Karte
Drittstaatsangehörige brauchen für eine Beschäftigung in Österreich einen passenden Aufenthaltstitel. Der häufigste ist die Rot-Weiß-Rot-Karte. Sie wird für einen konkreten Zweck und bei unselbstständiger Arbeit für einen bestimmten Arbeitgeber ausgestellt. EU- und EWR-Bürger brauchen sie nicht.
Für wen?
Wer die Karte bekommen kann
- besonders Hochqualifizierte
- Fachkräfte in Mangelberufen
- sonstige Schlüsselkräfte
- Absolventen einer österreichischen Hochschule
- selbstständige Schlüsselkräfte
- Start-up-Gründer
- Stammmitarbeiter
Die Zulassung richtet sich nach dem AusländerbeschäftigungsgesetzAuslBGAusländerbeschäftigungsgesetz: regelt, wann Drittstaatsangehörige in Österreich arbeiten dürfen, etwa über Punktesysteme für Fachkräfte und Schlüsselkräfte.; das AMSAMSArbeitsmarktservice. Prüft bei der Rot-Weiß-Rot-Karte die arbeitsmarktrechtlichen Voraussetzungen, etwa Punkte, Gehalt und Qualifikation, und gibt eine Stellungnahme an die Niederlassungsbehörde ab. prüft die Voraussetzungen, die Niederlassungsbehörde stellt die Karte aus.
Arbeitgeberwechsel
Den Zweck rechtzeitig ändern
Endet das Dienstverhältnis, fällt die Grundlage der Karte weg. Um den Titel zu behalten, müssen Sie die Änderung der Behörde unverzüglich melden und einen ZweckänderungsantragZweckänderungAntrag auf einen Aufenthaltstitel mit anderem Zweck während der Gültigkeit des bestehenden Titels. Er ist im Inland zulässig, wenn Sie die Voraussetzungen des neuen Titels erfüllen. stellen.
Das ist ein Antrag auf einen Aufenthaltstitel mit anderem Zweck während der Gültigkeit des bestehenden Titels. Er ist nur zulässig, wenn Sie die Voraussetzungen für den neuen Titel erfüllen.
Betriebsübergang
Auch hier droht der Entzug
Man könnte meinen, bei einem Betriebsübergang bleibe alles gleich. Die Rechtsprechung sieht das anders: Auch dann kann ein Zweckänderungsverfahren nötig sein. Wer untätig bleibt, riskiert den Titel.
Häufige Fragen
Rot-Weiß-Rot-Karte: kurz beantwortet
Darf ich mit der Rot-Weiß-Rot-Karte den Arbeitgeber wechseln?
Nicht ohne Weiteres. Die Karte ist an einen Arbeitgeber gebunden. Für einen Wechsel brauchen Sie in der Regel eine neue Zulassung über das AMS, bevor Sie beim neuen Arbeitgeber beginnen.
Was ist der Unterschied zur Rot-Weiß-Rot-Karte plus?
Die Rot-Weiß-Rot-Karte plus gibt unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt, ohne Bindung an einen Arbeitgeber. Sie erhalten sie etwa als Familienangehöriger oder nach einer bestimmten Zeit mit der Rot-Weiß-Rot-Karte.
Brauchen EU-Bürger eine Rot-Weiß-Rot-Karte?
Nein. EU-, EWR- und Schweizer Bürger haben Freizügigkeit und brauchen keinen Aufenthaltstitel zum Arbeiten. Nach drei Monaten ist eine Anmeldebescheinigung nötig.
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Nur zur Orientierung, ersetzt keine Beratung. Die Punkte allein entscheiden nicht. Gehalt, Arbeitsplatzangebot und weitere Voraussetzungen prüfen wir mit Ihnen. Stand: Oktober 2026. Quelle: Ausländerbeschäftigungsgesetz, Anlagen A bis D (RIS), und migration.gv.at.
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