Staatsbürgerschaft
Fremdenrecht
Aus der Praxis
Team
Notvisum: Reisen, während die Verlängerung läuft.
Ihr Aufenthaltstitel ist abgelaufen, die Verlängerung aber noch nicht entschieden? Sie dürfen bleiben. Für eine Reise ins Ausland brauchen Sie aber eine Notvignette.
Kurz gesagt
- Wer rechtzeitig verlängert hat, bleibt bis zur Entscheidung rechtmäßig im Land.
- Für Reisen mit abgelaufener Karte gibt es die Notvignette, in der Regel für drei Monate.
- Nur einmal pro Verlängerungsverfahren.
- Nicht beim Erstantrag, beim Duplikat und bei Karten für Angehörige von EU-Bürgern.
Notvignette
Was sie ist
Wer den Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Ablauf§ 24 NAGDer Verlängerungsantrag ist vor Ablauf des Titels zu stellen, frühestens drei Monate davor. Danach bleiben Sie bis zur rechtskräftigen Entscheidung rechtmäßig im Land. Ein Antrag nach Ablauf gilt als Erstantrag (§ 24 Abs 1 NAG).Gesetzestext im RIS → gestellt hat, bleibt bis zur Entscheidung rechtmäßig in Österreich, auch wenn die Karte abgelaufen ist. Eine Reise ins Ausland ist damit aber schwierig, weil die Einreise ohne gültiges Dokument scheitern kann. Dafür gibt es die NotvignetteNotvignetteVisum für Inhaber eines abgelaufenen Aufenthaltstitels während des Verlängerungsverfahrens, damit die Wiedereinreise nach einer Reise klappt. Sie wird bei der Niederlassungsbehörde beantragt., ein Visum, das für eine Reise mit Wiedereinreise ausgestellt wird. Sie gilt in der Regel drei Monate.
Voraussetzungen
Wer sie bekommt
- Sie sind Drittstaatsangehöriger (nicht EU, EWR oder Schweiz).
- Ihr Aufenthaltstitel ist abgelaufen, Sie haben den Verlängerungsantrag aber rechtzeitig gestellt.
- Über die Verlängerung ist noch nicht entschieden.
- Sie haben einen gültigen Reisepass.
Die Notvignette gibt es nur einmal pro Verlängerungsverfahren.
Ausgeschlossen
Wann es keine Notvignette gibt
- beim Erstantrag
- beim Antrag auf ein Duplikat, etwa nach Verlust
- bei Aufenthaltskarte und Daueraufenthaltskarte (Angehörige von EU-Bürgern), auch bei deren Verlängerung oder bei einer Zweckänderung dorthin
Häufige Fragen
Notvignette: kurz beantwortet
Darf ich mit abgelaufener Aufenthaltskarte reisen?
Rechtmäßig im Land bleiben Sie, wenn Sie rechtzeitig verlängert haben. Für die Wiedereinreise nach einer Reise brauchen Sie aber ein gültiges Dokument, deshalb die Notvignette.
Wie lange gilt die Notvignette?
In der Regel drei Monate. Sie bekommen sie nur einmal pro Verlängerungsverfahren.
Wann gibt es keine Notvignette?
Beim Erstantrag, beim Antrag auf ein Duplikat und bei Aufenthaltskarten und Daueraufenthaltskarten für Angehörige von EU-Bürgern.
Nächster Schritt
Erstberatung zum Fixpreis
Wir stellen den Antrag auf die Notvignette für Sie und drängen, wenn nötig, zugleich auf die Entscheidung über die Verlängerung.
So arbeiten wir
Drei Schritte, vom ersten Gespräch bis zum Bescheid.
Erstberatung
Zum Fixpreis. Wir hören zu, sehen Ihre Unterlagen durch und sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen.
Klare Einschätzung
Sie wissen genau, was realistisch ist, was es kostet und wie es weitergeht, schriftlich.
Wir legen los
Wir bringen Anträge ein, überwachen Fristen und halten Sie per E-Mail, Telefon oder WhatsApp am Laufenden, in Ihrer Sprache.
Team
Die Menschen hinter Ihrem Fall.
Mag. Igor Matejuk, BEd
Mag. Adrian Zitter
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