Staatsbürgerschaft
Fremdenrecht
Aus der Praxis
Team
Mit Ihrer Nachricht stimmen Sie zu, dass wir Ihnen zu Ihrer Anfrage per WhatsApp schreiben. Abmeldung jederzeit mit STOP.
Heiraten in Österreich.
Welche Urkunden das Standesamt verlangt, warum Beglaubigungen oft den Zeitplan sprengen und was die Heirat für Ihren Aufenthalt bedeutet.
Was möchten Sie wissen?
Kurz gesagt
- In Österreich zählt nur die standesamtliche Ehe.
- Urkunden brauchen meist Beglaubigung oder Apostille und eine beglaubigte Übersetzung.
- Für den Familiennachzug müssen beide bei Antragstellung mindestens 21 sein.
- Die Ehe allein verschafft noch keinen Aufenthaltstitel.
Standesamt
Gut vorbereitet zum Termin
Viele Paare erleben dasselbe: Jedes Standesamt verlangt etwas anderes, eine Beglaubigung ist abgelaufen, der nächste Termin ist Monate entfernt. Wer die Urkunden von Anfang an richtig vorbereitet, spart Wochen.
Checkliste
Was das Standesamt von beiden verlangt
- Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Asylkarte)
- Geburtsurkunde mit Beglaubigung durch das Außenministerium des Ausstellungsstaates und Überbeglaubigung durch die österreichische Botschaft (oder ApostilleApostilleVereinfachte Beglaubigung öffentlicher Urkunden zwischen Staaten des Haager Übereinkommens. Sie ersetzt die Beglaubigungskette über Außenministerium und Botschaft.)
- LedigkeitsbescheinigungLedigkeitsbescheinigungAmtlicher Nachweis, dass Sie nicht verheiratet sind. Viele Standesämter verlangen, dass sie nicht älter als sechs Monate ist., ebenso beglaubigt, bei Nicht-Europäern nicht älter als sechs Monate
- bei Geschiedenen: frühere Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- je nach Staatsangehörigkeit weitere Urkunden, etwa ein EhefähigkeitszeugnisEhefähigkeitszeugnisBestätigung Ihres Heimatstaates, dass nach dessen Recht kein Ehehindernis besteht. Nicht jeder Staat stellt es aus.
Fremdsprachige Urkunden müssen von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher übersetzt werden. Für Asylwerber im laufenden Verfahren gelten bei der Überbeglaubigung Erleichterungen.
Traditionelle Ehe
Zählt sie in Österreich?
Nein. In Österreich ist nur die standesamtliche Ehe anerkannt. Eine rein traditionelle oder religiöse Ehe gilt als Lebensgemeinschaft und reicht für den Familiennachzug nicht.
Aufenthalt
Was die Heirat für das Visum bedeutet
Die Ehe ist Voraussetzung für den Familiennachzug, verschafft aber allein noch keinen Titel. Im Niederlassungsrecht müssen beide Ehepartner bei Antragstellung grundsätzlich mindestens 21 Jahre§ 2 NAGEhegatten und eingetragene Partner müssen bei Antragstellung bereits das 21. Lebensjahr vollendet haben (§ 2 Abs 1 Z 9 NAG).Gesetzestext im RIS → alt sein.
Einkommen, Unterkunft, Versicherung und Deutschkenntnisse müssen ebenfalls passen, und die Ehe muss gelebt werden: Verdacht auf Aufenthaltsehe.
Häufige Fragen
Heiraten in Österreich: kurz beantwortet
Welche Urkunden brauche ich für die Heirat am Standesamt?
In der Regel Lichtbildausweis, Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung, jeweils beglaubigt oder mit Apostille, und eine Übersetzung durch einen gerichtlich beeideten Dolmetscher. Je nach Staat kommen weitere Urkunden dazu.
Zählt eine religiöse Ehe in Österreich?
Nein. Nur die standesamtliche Ehe ist anerkannt. Für den Familiennachzug muss sie standesamtlich nachgeholt werden.
Bekomme ich durch die Heirat einen Aufenthaltstitel?
Nicht automatisch. Einkommen, Unterkunft, Versicherung und Deutsch A1 müssen passen, beide müssen mindestens 21 Jahre alt sein, und die Ehe muss gelebt werden.
Nächster Schritt
Erstberatung zum Fixpreis
Wir sagen Ihnen, welche Urkunden Sie in welcher Form brauchen, und planen Heirat und Aufenthaltstitel gemeinsam.
Ihre Checkliste
Welche Urkunden brauchen Sie für das Standesamt?
Beantworten Sie ein paar Fragen für sich. Sie erhalten eine Liste zum Abhaken. Für Ihre Partnerin oder Ihren Partner füllen Sie die Liste ein zweites Mal aus.
Schritt 1: Ihre Staatsangehörigkeit
Kopiert. Fügen Sie die Liste in eine Nachricht ein.
Nichts wird automatisch gesendet. Die Liste bleibt in Ihrem Browser, bis Sie sie kopieren oder senden.
Nur zur Orientierung, ersetzt keine Beratung. Welche Urkunden genau nötig sind, legt das Standesamt fest. Es kann weitere Unterlagen verlangen. Stand: Oktober 2026, Quelle: oesterreich.gv.at (Anmeldung zur Eheschließung, Ehefähigkeitszeugnis).
Aufenthalt nach der Heirat
Welcher Weg zum Aufenthalt kommt in Frage?
Für diesen Wegweiser gehen wir davon aus, dass Sie selbst aus einem Drittstaat kommen. Die Ehe allein verschafft noch keinen Aufenthaltstitel.
Mit wem sind Sie verheiratet bzw. wen heiraten Sie?
Nur zur Orientierung, ersetzt keine Beratung. Ob ein Titel erteilt wird, hängt von allen Voraussetzungen im Einzelfall ab. Stand: Oktober 2026, Quelle: oesterreich.gv.at, migration.gv.at, NAG (RIS).
So arbeiten wir
Drei Schritte, vom ersten Gespräch bis zum Bescheid.
Erstberatung
Zum Fixpreis. Wir hören zu, sehen Ihre Unterlagen durch und sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen.
Klare Einschätzung
Sie wissen genau, was realistisch ist, was es kostet und wie es weitergeht, schriftlich.
Wir legen los
Wir bringen Anträge ein, überwachen Fristen und halten Sie per E-Mail, Telefon oder WhatsApp am Laufenden, in Ihrer Sprache.
Unsere Erfolge
Aktuelles aus der Praxis.
Kontakt
So erreichen Sie uns.
Team
Die Menschen hinter Ihrem Fall.
Mag. Igor Matejuk, BEd
Mag. Adrian Zitter
Sie suchen das ganze Team? Alle kennenlernen →
1010 Wien (Stephansplatz)