Staatsbürgerschaft
Fremdenrecht
Aus der Praxis
Team
Verdacht auf Aufenthaltsehe.
Die Behörde glaubt nicht an Ihre Ehe? Was eine Aufenthaltsehe ist, woran die Behörde sie festmacht und wie Sie Ihr gemeinsames Familienleben belegen.
Kurz gesagt
- Eine Aufenthaltsehe wird nur für das Aufenthaltsrecht geschlossen, ohne gemeinsames Familienleben.
- Die Behörde schaut vor allem auf den gemeinsamen Haushalt.
- Bei Verdacht: Hausbesuche und getrennte Befragungen.
- Die Aufenthaltsehe ist auch strafbar, für beide Partner und Vermittler.
Aufenthaltsehe
Was das Gesetz meint
Eine Aufenthaltsehe ist eine Ehe, die nur geschlossen wurde, um einem Partner ein Aufenthaltsrecht zu verschaffen. Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz sagt: Wer kein gemeinsames Familienleben im Sinne des Art. 8 EMRK§ 30 NAGEhegatten oder eingetragene Partner, die ein gemeinsames Familienleben im Sinne des Art 8 EMRK nicht führen, dürfen sich für einen Aufenthaltstitel nicht auf die Ehe oder Partnerschaft berufen (§ 30 Abs 1 NAG).Gesetzestext im RIS → führt, kann sich für einen Aufenthaltstitel nicht auf die Ehe oder eingetragene Partnerschaft berufen.
Worauf die Behörde schaut
Das gemeinsame Familienleben
Besonders wichtig ist ein gemeinsamer Haushalt. Fehlt er, geht die Behörde schnell von einer Aufenthaltsehe aus. Gute Gründe, warum Sie (noch) nicht zusammenwohnen, sollten Sie belegen können.
Die Ehe allein verschafft noch keinen Titel: Einkommen, Unterkunft, Versicherung und Deutschkenntnisse müssen trotzdem passen.
Die Überprüfung
Wenn die Polizei kommt
Bei Verdacht prüft die FremdenpolizeiFremdenpolizeiDie Landespolizeidirektion als Fremdenpolizeibehörde. Sie führt im Auftrag der Niederlassungsbehörde Erhebungen durch, etwa Hausbesuche und Befragungen.: Hausbesuche, getrennte Befragungen der Ehepartner, auch zu privaten und intimen Details. Widersprüche in den Antworten werden gegen Sie verwendet.
Bereiten Sie sich vor und lassen Sie sich vorab beraten.
Folgen
Es geht nicht nur um den Titel
Wird eine Aufenthaltsehe angenommen, wird der Titel verweigert oder entzogen. Das Eingehen einer Aufenthaltsehe ist außerdem strafbar§ 117 FPGWer eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft schließt, um einem Fremden ein Aufenthaltsrecht zu verschaffen, und sich nicht auf ein Familienleben im Sinne des Art 8 EMRK beruft, ist vom Gericht zu bestrafen; ebenso, wer das vermittelt (§ 117 FPG).Gesetzestext im RIS →, für beide Partner und für Vermittler. Ein Freispruch ist möglich, wenn sich zeigt, dass ein gemeinsames Familienleben geplant und ernst gemeint war.
Aus unserer Praxis: Ein Paar konnte nach der Heirat aus nachvollziehbaren Gründen nicht sofort zusammenziehen. Bei der Kontrolle war der Ehemann nicht anzutreffen. Vor Gericht konnten wir die ernsthafte Absicht eines gemeinsamen Haushalts belegen, der Mandant wurde freigesprochen.
Häufige Fragen
Aufenthaltsehe: kurz beantwortet
Was passiert bei Verdacht auf Aufenthaltsehe?
Die Niederlassungsbehörde lässt die Fremdenpolizei ermitteln, etwa durch Hausbesuche und getrennte Befragungen. Bestätigt sich der Verdacht, wird der Titel versagt oder entzogen.
Ist eine Aufenthaltsehe strafbar?
Ja, nach § 117 FPG, für beide Partner und für Vermittler. Wer ein gemeinsames Familienleben ernsthaft geplant hat, kann freigesprochen werden.
Müssen wir zusammenwohnen?
Der gemeinsame Haushalt ist das wichtigste Indiz für ein Familienleben. Gibt es gute Gründe für getrennte Wohnungen, sollten Sie diese belegen.
Nächster Schritt
Erstberatung zum Fixpreis
Wir bereiten Sie auf die Befragung vor, sammeln Belege für Ihr Familienleben und vertreten Sie im Verwaltungs- und im Strafverfahren.
So arbeiten wir
Drei Schritte, vom ersten Gespräch bis zum Bescheid.
Erstberatung
Zum Fixpreis. Wir hören zu, sehen Ihre Unterlagen durch und sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen.
Klare Einschätzung
Sie wissen genau, was realistisch ist, was es kostet und wie es weitergeht, schriftlich.
Wir legen los
Wir bringen Anträge ein, überwachen Fristen und halten Sie per E-Mail, Telefon oder WhatsApp am Laufenden, in Ihrer Sprache.
Team
Die Menschen hinter Ihrem Fall.
Mag. Igor Matejuk, BEd
Mag. Adrian Zitter
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