Staatsbürgerschaft
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Aus der Praxis
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Schubhaft: Was jetzt zu tun ist.
Ein Angehöriger oder Freund wurde in Schubhaft genommen? Auch in der Schubhaft gibt es Rechte, und eine Schubhaftbeschwerde lohnt sich öfter, als viele denken.
Kurz gesagt
- Schubhaft ist keine Strafe, sondern soll ein Verfahren oder eine Abschiebung sichern.
- Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht: während der Haft und bis sechs Wochen danach.
- Über die Fortsetzung der Schubhaft entscheidet das Gericht binnen einer Woche.
- Wichtig sind Wohnadresse, Familie, Gesundheit und Papiere.
Schubhaft
Keine Strafhaft
Schubhaft ist keine Strafe. Sie soll ein Verfahren oder eine Abschiebung sichern. Das BFA erlässt nach der Festnahme einen Schubhaftbescheid§ 76 FPGSchubhaft darf nur angeordnet werden, wenn sie zur Sicherung eines Verfahrens oder der Abschiebung notwendig ist, Fluchtgefahr besteht und sie verhältnismäßig ist (§ 76 FPG). Gelindere Mittel gehen vor.Gesetzestext im RIS → und muss die Haft so kurz wie möglich halten. Nicht jeder, der in Schubhaft kommt, wird abgeschoben.
Rechtsmittel
Die Schubhaftbeschwerde
Gegen die Schubhaft kann Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht§ 22a BFA-VGBeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht gegen Schubhaftbescheid, Festnahme oder Anhaltung (§ 22a Abs 1 BFA-VG). Über die Fortsetzung der Schubhaft muss das Gericht binnen einer Woche entscheiden (§ 22a Abs 2).Gesetzestext im RIS → erhoben werden, während der gesamten Haft und auch noch sechs WochenFrist: sechs WochenFür die Schubhaftbeschwerde gelten die Regeln der Maßnahmenbeschwerde (§ 22a Abs 1a BFA-VG): sechs Wochen (§ 7 Abs 4 VwGVG). Während der Haft ist die Beschwerde jederzeit möglich. nach dem Ende. Oft hält das BFA Formalitäten nicht ein, deshalb lohnt sich eine Beschwerde häufig.
Die Chancen hängen unter anderem davon ab, ob ein Reisepass oder ein HeimreisezertifikatHeimreisezertifikatReisedokument, das der Herkunftsstaat für die Rückkehr ausstellt, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt. Ohne Heimreisezertifikat ist eine Abschiebung meist nicht möglich. vorliegt, ob Familie mit Aufenthaltsrecht in Österreich lebt, ob eine Wohnmöglichkeit besteht und ob jemand krank ist.
Kontakt
So erreichen Sie uns aus der Schubhaft
Jeder Häftling hat das Recht, eine Vertrauensperson und einen Rechtsanwalt über die Festnahme zu informieren. Wenden Sie sich an einen Polizisten oder an die Soziale BetreuungSoziale BetreuungBetreuung im Polizeianhaltezentrum. Sie hilft bei Kontakten nach außen, nimmt Beschwerden entgegen und unterstützt bei einer freiwilligen Ausreise..
Gesucht
Die Polizei sucht mich. Komme ich in Schubhaft?
Nicht automatisch. Die Polizei kann auch einen Brief zustellen oder eine Auskunft wollen. Entscheidend ist, ob bereits ein Festnahmeauftrag, ein Heimreisezertifikat oder ein Abschiebetermin existiert. Wir klären das für Sie mit dem BFA.
Abschiebung
Was bei einer Abschiebung passiert
Liegen alle Papiere vor, legt das BFA einen Termin fest. Die Abschiebung erfolgt per Bus oder Flugzeug, begleitet von der Polizei. Wer sich wehrt, riskiert Zwangsmaßnahmen und eine Anzeige. Eine freiwillige Ausreise kann die Haft verkürzen; die Soziale Betreuung hilft bei der Organisation.
Nächste Schritte
Was Sie jetzt tun sollten
- Sofort einen Anwalt kontaktieren und einen Besuch vereinbaren
- Schubhaftbeschwerde prüfen und erheben lassen
- eine Wohnadresse organisieren, unter der die Person für die Behörden erreichbar ist
- Reisepass und Identitätsdokumente bereithalten, wenn eine freiwillige Ausreise in Frage kommt
Aus unserer Praxis: Ein Mandant sollte nach Litauen überstellt werden und kam in Schubhaft. Der Verwaltungsgerichtshof hob die Entscheidung auf: Nach der damals geltenden Dublin-III-Verordnung war Litauen nicht mehr zuständig, weil das Visum seit über sechs Monaten abgelaufen war. Zum Fall →
Häufige Fragen
Schubhaft: kurz beantwortet
Wie lange kann ich gegen die Schubhaft Beschwerde erheben?
Während der gesamten Haft und bis sechs Wochen nach ihrem Ende. Zuständig ist das Bundesverwaltungsgericht (§ 22a BFA-VG).
Wie schnell entscheidet das Gericht?
Über die Fortsetzung der Schubhaft muss das Bundesverwaltungsgericht binnen einer Woche entscheiden, außer die Haft endet vorher (§ 22a Abs 2 BFA-VG).
Wann ist Schubhaft zulässig?
Nur wenn sie zur Sicherung des Verfahrens oder der Abschiebung notwendig ist, Fluchtgefahr besteht und sie verhältnismäßig ist (§ 76 FPG). Reichen gelindere Mittel, etwa eine Meldepflicht, ist Schubhaft unzulässig.
Und wenn das Bundesverwaltungsgericht die Schubhaft bestätigt?
Auch gegen diese Entscheidung ist binnen sechs Wochen eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof oder eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof möglich. Das gilt auch für den Ausspruch, dass die Schubhaft fortgesetzt werden darf. Die Revision wird beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht. Unterschreiben muss eine Anwältin oder ein Anwalt.
Nächster Schritt
Erstberatung zum Fixpreis
Wir besuchen Sie in der Schubhaft, erheben Beschwerde und vertreten Sie vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Schubhaftbeschwerde
Bis wann ist die Beschwerde möglich?
Beantworten Sie eine Frage. Wir zeigen Ihnen, welche Frist gilt.
Sind Sie (oder ist die betroffene Person) noch in Schubhaft?
Der Tag, an dem die Schubhaft geendet hat.
Nur zur Orientierung, ersetzt keine Beratung. Frist: sechs Wochen nach dem Ende der Haft (§ 22a Abs 1a BFA-VG, § 7 Abs 4 VwGVG). Endet sie an einem Samstag, Sonntag, Feiertag, Karfreitag oder 24. Dezember, gilt der nächste Werktag (§ 33 Abs 2 AVG). Stand: Oktober 2026, Quelle: RIS.
So arbeiten wir
Drei Schritte, vom ersten Gespräch bis zum Bescheid.
Erstberatung
Zum Fixpreis. Wir hören zu, sehen Ihre Unterlagen durch und sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen.
Klare Einschätzung
Sie wissen genau, was realistisch ist, was es kostet und wie es weitergeht, schriftlich.
Wir legen los
Wir bringen Anträge ein, überwachen Fristen und halten Sie per E-Mail, Telefon oder WhatsApp am Laufenden, in Ihrer Sprache.
Team
Die Menschen hinter Ihrem Fall.
Mag. Igor Matejuk, BEd
Mag. Adrian Zitter
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