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Syrer erhält nach langen Wartezeit positive Entscheidung vom BVwG

Dr. Gregor Klammer · · 1 Min. Lesezeit

Herr A. kommt aus Syrien und stellte im Juni 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid im März 2017, wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, den Antrag ab, erkannte ihm Subsidiärschutz zu und erteilte ihm eine befristete Aufenthaltsberechtigung für ein Jahr.

Als Begründung führte das BFA an, dass er keine eigenen Fluchtgründe zur seiner persönlichen Gefährdung in Syrien geltend gemacht hatte und Syrien wegen der allgemeinen Sicherheitslage verlassen hatte. Gegen die Asylablehnung erhob er im Juli 2017 Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Nachdem das BVwG nicht innerhalb von der gesetzlichen Frist von sechs Monaten entschieden hat, stellte Herr A. im Oktober 2018 einen Fristsetzungsantrag.

In Folge erkannte das BVwG im gleichen Monat, Herrn A den Status des Asylberechtigten zu. Als Begründung führte es an, dass Herrn A. im Falle einer Rückkehr asylrelevante Verfolgung aufgrund der Fluchtgründe drohe.

Mehr zum Thema: Wenn die Behörde nicht entscheidet

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