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Syrisches Ehepaar erhält nach einer langen Wartezeit eine positive Entscheidung vom BVwG

Dr. Gregor Klammer · · 1 Min. Lesezeit

Ein syrisches Ehepaar stellte im Oktober 2016 Anträge auf internationalen Schutz. Mit Bescheid vom August 2017, wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, die Anträge ab, erkannte ihnen Subsidiärschutz zu und erteilte ihnen für die Dauer von einem Jahr befristete Aufenthaltsberechtigungen. Als Begründung für die Bescheide führte das BFA an, dass das Ehepaar Syrien wegen der allgemeinen Lage verlassen hat und keine persönliche Bedrohung glaubhaft machen konnten.

Gegen die Asylablehnung erhoben Sie im August 2017 Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Nachdem keine Entscheidung innerhalb der gesetzlichen Frist erlassen wurde, stellte die Frau im November 2018 einen Fristsetzungsantrag an das BVwG.

In Folge erkannte das Gericht Ende November 2018 dem Ehepaar den Status der Asylberechtigen zu mit der Begründung, dass ihnen bei einer Rückkehr nach Syrien, asylrelevante Verfolgung drohe.

Mehr zum Thema: Wenn die Behörde nicht entscheidet

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