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Diversion statt Verurteilung.

Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht bietet Ihnen eine Diversion an? Für Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft ist das oft der beste Ausgang eines Strafverfahrens. Folgenlos ist sie trotzdem nicht.

Kurzer Wegweiser

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Kurz gesagt

  • Diversion heißt: Das Verfahren endet ohne Verurteilung und ohne Eintrag ins Strafregister.
  • Möglich bei Strafdrohung bis fünf Jahre und ohne schwere Schuld.
  • Formen: Geldbetrag, gemeinnützige Leistungen, Probezeit oder Tatausgleich.
  • Für Aufenthalt und Einbürgerung ist sie nicht folgenlos. Lassen Sie das vor Ihrer Zustimmung prüfen.

Ohne Schuldspruch

Was eine Diversion ist

Bei einer Diversion wird das Strafverfahren beendet, ohne dass es zu einer Verurteilung kommt. Es gibt keinen Schuldspruch, keinen Eintrag ins Strafregister und keine öffentliche Hauptverhandlung. Die Unschuldsvermutung gilt weiter.

Anbieten kann sie die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren und nach der Anklage das Gericht, bis zum Schluss der Hauptverhandlung.

Voraussetzungen

Wann eine Diversion möglich ist

  • Strafdrohung von höchstens fünf Jahren
  • keine schwere Schuld
  • die Tat hat nicht den Tod eines Menschen verursacht
  • der Sachverhalt ist ausreichend geklärt
  • eine Strafe ist nicht nötig, um Sie oder andere von weiteren Taten abzuhalten

Rechtsgrundlage: . Vorstrafen schließen eine Diversion nicht automatisch aus.

Formen

Welche Formen es gibt

  • Zahlung eines Geldbetrags (§ 200 StPO)
  • gemeinnützige Leistungen innerhalb von höchstens (§ 201 StPO)
  • Probezeit von , allenfalls mit Pflichten oder Bewährungshilfe (§ 203 StPO)
  • mit dem Opfer (§ 204 StPO)

Ein Geständnis ist nicht nötig. Verlangt wird aber, dass Sie , zumindest teilweise.

Aufenthalt und Einbürgerung

Warum eine Diversion nicht folgenlos ist

Eine Diversion ist keine Verurteilung und steht nicht im Strafregister. Staatsanwaltschaft und Gericht speichern die Erledigung aber intern und können sie über Jahre abfragen.

Bei der Einbürgerung darf die Behörde das Verhalten, das dem Verfahren zugrunde lag, bei der Prognose nach berücksichtigen. Entscheidend sind dann Art und Schwere des Vorfalls und wie lange Sie sich seither wohlverhalten haben.

Deshalb prüfen wir vor Ihrer Zustimmung, welche Folgen die Diversion für Ihren Aufenthaltstitel und einen späteren Einbürgerungsantrag hat. Sie können bis zum endgültigen Rücktritt der Staatsanwaltschaft auch verlangen, dass das Verfahren fortgesetzt wird ().

Aus unserer Praxis

Suchtmittel

Für kleine Mengen Suchtmittel zum Eigengebrauch gelten eigene Regeln (). Ein Student, bei dem 40 Gramm Cannabis gefunden wurden, erhielt mit unserer Verteidigung eine Diversion: keine Verurteilung, kein Eintrag ins Strafregister.

Nächster Schritt

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Wir prüfen, ob eine Diversion möglich ist, verhandeln mit der Staatsanwaltschaft und klären die Folgen für Ihren Aufenthalt.

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Häufige Fragen

Diversion: kurz beantwortet

Steht eine Diversion im Strafregister?

Nein. Eine Diversion ist keine Verurteilung und wird nicht ins Strafregister eingetragen. Staatsanwaltschaft und Gericht speichern die Erledigung aber intern.

Muss ich für eine Diversion ein Geständnis ablegen?

Ein förmliches Geständnis ist nicht nötig. Sie müssen aber Verantwortung für die Tat übernehmen, zumindest teilweise.

Zählt eine Diversion bei der Einbürgerung?

Sie ist keine Verurteilung. Die Behörde darf aber das Verhalten, das dem Verfahren zugrunde lag, bei der Prognose nach § 10 Abs 1 Z 6 StbG berücksichtigen. Entscheidend sind Art und Schwere des Vorfalls und wie lange er zurückliegt.

Kann ich eine angebotene Diversion ablehnen?

Ja. Bis zum endgültigen Rücktritt der Staatsanwaltschaft können Sie verlangen, dass das Strafverfahren fortgesetzt wird (§ 205 StPO). Das kann sinnvoll sein, wenn ein Freispruch realistisch ist.

So arbeiten wir

Drei Schritte, vom ersten Gespräch bis zum Bescheid.

1

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