Staatsbürgerschaft
Fremdenrecht
Aus der Praxis
Team
Festnahme und Untersuchungshaft.
Ein Angehöriger wurde festgenommen? Die ersten Tage entscheiden viel. Welche Fristen gelten, wann Untersuchungshaft verhängt werden darf und was Sie als Familie tun können.
Kurz gesagt
- Spätestens 48 Stunden nach der Festnahme: Einlieferung in die Justizanstalt oder Freilassung.
- Das Gericht entscheidet binnen weiterer 48 Stunden über die Untersuchungshaft.
- Gegen die Entscheidung in der Haftverhandlung: Beschwerde binnen drei Tagen.
- Was Sie jetzt tun können: einen Verteidiger beauftragen und Nachweise sammeln (Wohnung, Arbeit, Familie).
Die ersten Tage
Was nach der Festnahme passiert
- Nimmt die Polizei jemanden von sich aus fest, erhält er binnen 24 StundenFrist: 24 StundenAb der Festnahme durch die Polizei. Bis dahin muss die schriftliche Begründung ausgefolgt sein. eine schriftliche Begründung. Die Rechtsbelehrung muss in einer Sprache erfolgen, die er versteht (§ 171 StPO).
- Spätestens 48 StundenFrist: 48 StundenSpätestens dann: Einlieferung in die Justizanstalt oder Freilassung. Danach hat das Gericht weitere 48 Stunden für die Entscheidung über die U-Haft. nach der Festnahme muss er in die Justizanstalt eingeliefert oder freigelassen werden (§ 172 StPO).
- Das Gericht vernimmt ihn und entscheidet binnen weiterer 48 Stunden über Freilassung oder Untersuchungshaft (§ 174 StPO).
- Wird U-Haft verhängt, finden Haftverhandlungen nach 14 TagenHaftfristErste Haftverhandlung nach 14 Tagen, die zweite nach einem Monat, danach alle zwei Monate. Ohne neue Verhandlung endet die Haft., nach einem Monat und danach alle zwei Monate statt (§ 175 StPO).
Aus unserer Praxis: Nach einer Verkehrskontrolle festgenommen, zwölf Stunden angehalten und wegen Widerstands angeklagt: Wir haben den Freispruch erreicht. Zum Fall →
Haftgründe
Wann U-Haft verhängt werden darf
Es braucht einen dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund: Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder die Gefahr, dass weitere Taten begangen werden. Die Haft muss verhältnismäßig sein (§ 173 StPO§ 173 StPOVoraussetzungen der Untersuchungshaft: dringender Tatverdacht, ein Haftgrund (Flucht-, Verdunkelungs- oder Tatbegehungsgefahr) und Verhältnismäßigkeit.Gesetzestext im RIS →).
Oft genügen gelindere MittelGelindere MittelMildere Maßnahmen statt Haft, wenn sie den Haftzweck ebenso erreichen, etwa Gelöbnis, Meldepflicht, Abnahme von Reisedokumenten oder Kaution. Werden sie missachtet, kann doch U-Haft verhängt werden. statt Haft, etwa ein Gelöbnis, eine Meldepflicht, die Abnahme von Dokumenten oder eine Kaution.
Ohne österreichischen Pass
Fluchtgefahr bei Fremden
Die Staatsangehörigkeit allein begründet keine Fluchtgefahr. Bei einer Strafdrohung bis fünf Jahre, geordneten Lebensverhältnissen und einem festen Wohnsitz in Österreich ist Fluchtgefahr jedenfalls nicht anzunehmen. Das gilt auch für Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft.
Helfen Sie mit Nachweisen: Mietvertrag oder Meldezettel, Arbeitsvertrag, Familie in Österreich.
Verteidigung
Warum sofort ein Verteidiger nötig ist
Solange jemand in Untersuchungshaft ist, muss er einen Verteidiger haben. Gegen die Entscheidung in der HaftverhandlungHaftverhandlungGerichtliche Verhandlung darüber, ob die U-Haft fortgesetzt wird. Der Beschuldigte muss dabei durch einen Verteidiger vertreten sein (§ 176 StPO). ist binnen drei TagenFrist: drei TageDie Haftbeschwerde muss binnen drei Tagen ab der mündlichen Verkündung eingebracht werden, nicht erst ab Zustellung. nach der Verkündung Beschwerde möglich, nicht erst ab Zustellung. Die Enthaftung kann jederzeit beantragt werden.
Schon vor der ersten Vernehmung kann der Festgenommene einen Verteidiger in BereitschaftAnwaltlicher JournaldienstWer festgenommen wird und keinen eigenen Anwalt erreicht, kann einen Verteidiger aus dem Bereitschaftsdienst der Rechtsanwaltskammern verlangen (§ 59 StPO). Die erste Beratung ist oft nur telefonisch. verlangen.
Für Angehörige
Kontakt und Besuch
Der Festgenommene darf einen Angehörigen, eine Vertrauensperson oder einen Verteidiger verständigen lassen. In Untersuchungshaft stehen ihm mindestens zwei Besuche pro Woche zu, jeweils mindestens eine halbe Stunde. Briefe und Telefonate sind auf eigene Kosten erlaubt (§ 188 StPO).
Nach einer Verurteilung
Früher entlassen bei Ausreise
Besteht gegen einen Verurteilten ein Einreise- oder Aufenthaltsverbot und ist er bereit, Österreich zu verlassen, muss das Gericht vom weiteren Strafvollzug vorläufig absehen, sobald die Hälfte der Strafe, mindestens drei Monate, verbüßt ist (§ 133a StVG§ 133a StVGVorläufiges Absehen vom Strafvollzug bei Einreise- oder Aufenthaltsverbot, sobald die Hälfte der Strafe, mindestens drei Monate, verbüßt ist. Kehrt der Verurteilte zurück, wird der Rest vollzogen.Gesetzestext im RIS →). Ob das im Einzelfall sinnvoll ist, hängt auch davon ab, was danach aufenthaltsrechtlich möglich bleibt.
Häufige Fragen
Festnahme und U-Haft: kurz beantwortet
Wie lange darf die Polizei jemanden festhalten, bevor ein Gericht entscheidet?
Spätestens 48 Stunden nach der Festnahme muss der Festgenommene in die Justizanstalt eingeliefert oder freigelassen werden. Das Gericht vernimmt ihn und entscheidet binnen weiterer 48 Stunden über die Untersuchungshaft (§§ 172, 174 StPO).
Wie lange habe ich Zeit für eine Haftbeschwerde?
Drei Tage ab der mündlichen Verkündung der Entscheidung in der Haftverhandlung, nicht erst ab Zustellung. Die Enthaftung kann darüber hinaus jederzeit beantragt werden.
Darf ich einen Angehörigen in Untersuchungshaft besuchen?
Ja. In Untersuchungshaft stehen mindestens zwei Besuche pro Woche zu, jeweils mindestens eine halbe Stunde. Briefe und Telefonate sind auf eigene Kosten erlaubt (§ 188 StPO).
Besteht ohne österreichischen Pass automatisch Fluchtgefahr?
Nein. Die Staatsangehörigkeit allein begründet keine Fluchtgefahr. Bei einer Strafdrohung bis fünf Jahre, geordneten Lebensverhältnissen und festem Wohnsitz in Österreich ist Fluchtgefahr jedenfalls nicht anzunehmen.
Was ist der Unterschied zwischen U-Haft und Schubhaft?
U-Haft sichert ein Strafverfahren und wird vom Strafgericht verhängt. Schubhaft ist keine Strafhaft: Sie soll eine Abschiebung sichern und wird vom BFA angeordnet. Mehr zur Schubhaft →
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Themen im Strafrecht
Nächster Schritt
Erstberatung zum Fixpreis
Wir übernehmen die Verteidigung, nehmen an der Haftverhandlung teil und halten Kontakt mit der Familie.
So arbeiten wir
Drei Schritte, vom ersten Gespräch bis zum Bescheid.
Erstberatung
Zum Fixpreis. Wir hören zu, sehen Ihre Unterlagen durch und sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen.
Klare Einschätzung
Sie wissen genau, was realistisch ist, was es kostet und wie es weitergeht, schriftlich.
Wir legen los
Wir bringen Anträge ein, überwachen Fristen und halten Sie per E-Mail, Telefon oder WhatsApp am Laufenden, in Ihrer Sprache.
Team
Die Menschen hinter Ihrem Fall.
Mag. Igor Matejuk, BEd
Mag. Adrian Zitter
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