Staatsbürgerschaft
Fremdenrecht
Aus der Praxis
Team
Staatsbürgerschaft für außerordentliche Leistungen.
Wer für Österreich Außergewöhnliches leistet, kann die Staatsbürgerschaft ohne die üblichen Voraussetzungen bekommen. Die Hürden sind hoch, die Vorteile groß.
Kurz gesagt
- Bestätigt die Bundesregierung, dass Ihre Verleihung im besonderen Interesse der Republik liegt, entfallen die meisten Voraussetzungen.
- Kein Mindestaufenthalt, kein Deutschnachweis, keine Prüfung, kein Einkommensnachweis, kein Verzicht.
- Unbescholtenheit und Sicherheitsprüfung gelten weiter.
§ 10 Abs 6 StbG
Verleihung im besonderen Interesse der Republik
Die allgemeinen Voraussetzungen entfallen§ 10 Abs 6 StbG§ 10 Abs 6 StbG: Wegen außerordentlicher Leistungen entfallen Aufenthaltsdauer, Lebensunterhalt und der Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit. Deutschnachweis und Prüfung entfallen nach § 10a Abs 2 StbG.Gesetzestext im RIS →, wenn die Bundesregierung bestätigt, dass die Verleihung wegen bereits erbrachter und noch zu erwartender außerordentlicher Leistungen im besonderen Interesse der Republik liegt. Welche Leistungen genügen, beschreibt ein KriterienkatalogKriterienkatalogVeröffentlichte Kriterien der Bundesregierung für Wissenschaft, Wirtschaft, Sport und Kunst. Er bindet die Behörde nicht, zeigt aber, worauf geprüft wird. des Ministeriums.
Die Vorteile
Was dann nicht verlangt wird
- kein Aufenthalt in Österreich
- keine Deutschkenntnisse
- keine Staatsbürgerschaftsprüfung
- kein Nachweis des Lebensunterhalts
- kein Verzicht auf die bisherige Staatsbürgerschaft
Die Verleihung kann auf Ehepartner, eingetragene Partner und Kinder erstreckt werden.
Bereich 1
Wissenschaft
- Forschung auf neuen Gebieten oder deutliche Weiterentwicklung
- Tätigkeit überwiegend in Österreich
- hohe internationale Reputation, Publikationen
- Wissenstransfer, Lehre an österreichischen Hochschulen
Bereich 2
Wirtschaft
- Inhaber oder leitende Funktion mit maßgeblichem Einfluss
- hohe Leistungsfähigkeit des Unternehmens
- Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen
- bedeutende Investitionen, Stärkung der Außenwirtschaft
Bereich 3
Sport
- kein Österreicher auf gleichem Niveau
- herausragende Leistungen seit mindestens einem Jahr in Österreich
- sofort im Nationalteam einsetzbar
- sehr gute Platzierungen bei Wettkämpfen
Bereich 4
Kunst
- wesentlicher Beitrag zum Kunstgeschehen
- Lehre an österreichischen Hochschulen
- Stärkung des internationalen Renommees Österreichs
- großes Publikum, eigene Technik oder neue Kunstform
Häufige Fragen
Außerordentliche Leistung: kurz beantwortet
Muss ich für die Verleihung nach § 10 Abs 6 StbG in Österreich leben?
Nein. Ein Mindestaufenthalt ist nicht nötig. Die Leistungen müssen aber im besonderen Interesse der Republik liegen, und das bestätigt die Bundesregierung.
Muss ich meine bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben?
Nein. Bei einer Verleihung wegen außerordentlicher Leistungen entfällt der Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit.
Wer entscheidet?
Den Bescheid erlässt die Staatsbürgerschaftsbehörde. Vorher muss die Bundesregierung bestätigen, dass die Verleihung im besonderen Interesse der Republik liegt.
Gut zu wissen
Andere Bereiche und Kriterien
Nicht alle Punkte müssen erfüllt sein, aber ein Großteil sollte zutreffen. Auch außerhalb der vier Bereiche ist eine Verleihung möglich, ohne klaren Katalog aber schwerer zu begründen.
Weitere Voraussetzungen
Was trotzdem gilt
- Unbescholtenheit, keine schweren Verwaltungsübertretungen
- kein Aufenthaltsverbot, kein Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung
- keine Ausweisung in den letzten 18 Monaten
- keine Nähe zu extremistischen oder terroristischen Gruppierungen
Nächster Schritt
Chancen einschätzen
Wir prüfen, ob Ihre Leistungen den Kriterien entsprechen, und bereiten die Unterlagen für das Ministerium auf.
Pakete & Preise
Pauschalpakete für die Staatsbürgerschaft.
Sie kennen die vollen Kosten, bevor Sie beginnen. Zinsfreie Ratenzahlung über 1–12 Monate möglich.
- ✓ Persönliche Beratung mit unseren Experten
- ✓ Prüfung Ihrer Dokumente
- ✓ Antragstellung bei der MA35, ohne eigenen Behördentermin
- Alles aus Basis, dazu:
- ✓ Anwaltliche Vertretung im Verfahren
- ✓ Reaktion auf alle Behördenschreiben
- Alles aus Plus, dazu:
- ✓ Gesamte Kommunikation mit der Behörde
- ✓ Regelmäßige Urgenz bei der MA35
- ✓ Beschaffung österreichischer Dokumente
- ✓ Bescheidbeschwerde bei Ablehnung
Preise je antragstellender Person. Die Erstberatung (€ 180) wird bei Beauftragung vom Paketpreis abgezogen. Keine Stundensätze. Alle Paketdetails →
So arbeiten wir
Drei Schritte, vom ersten Gespräch bis zum Bescheid.
Erstberatung
Zum Fixpreis von € 180. Wir hören zu, sehen Ihre Unterlagen durch und sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen.
Klare Einschätzung
Sie wissen genau, was realistisch ist, was es kostet und wie es weitergeht, schriftlich.
Wir legen los
Wir bringen Anträge ein, überwachen Fristen und halten Sie per E-Mail, Telefon oder WhatsApp am Laufenden, in Ihrer Sprache.
Team
Die Menschen hinter Ihrem Fall.
Mag. Igor Matejuk, BEd
Mag. Adrian Zitter
Sie suchen das ganze Team? Alle kennenlernen →
Kontakt
So erreichen Sie uns.
Praxiskommentare
-1.png?width=2316&height=2192&name=logo%20peter%20(1)-1.png)