Unsere Erfolge · Schubhaft und Festnahme

Schubhaft erfolgreich aufgehoben

Dr. Gregor Klammer · · 3 Min. Lesezeit

Letzte Woche konnten wir einen Sieg vor dem Bundesverwaltungsgericht feiern. Frau S. war vor 6 Jahren von Nigeria nach Österreich geschleppt worden, und musste hier lange Zeit als Prostituierte arbeiten. Aus diesen und anderen Gründen, konnte sie auch nicht mehr zurück nach Hause. Nach und nach konnte sie sich aber hier in Österreich ein eigenes Leben aufbauen. Leider wurde aber ihr erster Asylantrag abgelehnt und die Behörden verlangten von ihr, dass sie wieder nach Nigeria zurück gehen soll. Dem konnte Fr. S. aber nicht Folge leisten, da sie in ihrer Heimat um ihr Leben fürchten musste und auch wieder dem Frauenhandel zum Opfer fallen würde. Außerdem hatte sie mittlerweile ein Leben hier mit Arbeit, Freunden und einer Beziehung zu ihrem Freund, aufgebaut. Deswegen kam sie zu uns, um einen Antrag auf humanitäres Bleiberecht zu stellen (Das Verfahren ist noch am Laufen). Doch die Polizei kam mit dem BFA und nahm Fr. S. in Schubhaft.

Fr. S. musste nun also einen zweiten Asylantrag in Schubhaft stellen. Das BFA meinte aber, dass sie das ohne echten Grund machte, nur um die Abschiebung heraus zu zögern und erkannte ihr Recht auf Abschiebeschutz ab. Obwohl es rechtlich nicht in Ordnung war, versuchte das BFA Frau S. so schnell wie möglich abzuschieben. Hier konnten wir helfen und das Gericht entschied, dass die Schubhaft nicht rechtens war. Nun kämpfen wir weiter für Fr. S., damit sie nicht abgeschoben wird und infolgedessen in ihrer Heimat verfolgt wird und auch hier in Österreich bleiben kann.

Was ist Schubhaft?

Schubhaft ist ein Begriff, der die Verhaftung einer fremden Person in Österreich beschreibt, um diese Person des Landes zu verweisen. Die Schubhaft wird von den Behörden verhängt wenn ein Abschiebebescheid vorliegt, oder die Person aus anderen Gründen des Landes verwiesen werden soll. Schubhaft ist keine Strafhaft.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Schubhaft in Österreich: BMI Informationen zur Schubhaft.

Wenn Sie oder einer ihrer Bekannten in Schubhaft genommen wurde, zahlt es sich auf jeden Fall aus, den Fall von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen, um zu sehen, ob die Schubhaft auch wirklich gerechtfertigt ist. Verwenden Sie dafür das Kontaktformular am Ende dieses Artikels.

Humanitäres Bleiberecht

Humanitäres Bleiberecht ist die Möglichkeit einen legalen Aufenthaltstitel für Österreich zu bekommen, trotz negativem Asylantrag. Das humanitäre Bleiberecht wird allerdings nur in Ausnahmefällen gewährt und es gilt viele verschiedene Punkte zu beachten.

Deswegen ist es wichtig, dass ein Rechtsanwalt den Fall prüft und einen etwaigen Antrag stellt.

Ich habe noch mehr Fragen, wer kann mir helfen?

Dr. Klammer hat einen sehr ausführlichen Artikel zu diesem Thema geschrieben und auf diese Website gestellt. Klicken Sie hier um diesen aufzurufen.

Buchen Sie ein Beratungsgespräch bei uns in der Kanzlei, bei dem wir Ihnen alle ihre Möglichkeiten Schritt für Schritt erklären. Sie sprechen kein Deutsch? Kein Problem, wir sprechen fast alle Sprachen und haben auch die Möglichkeit einen Dolmetscher zu Hilfe zu holen. Frage Sie einfach nach.

Mehr zum Thema: Schubhaft – was Sie jetzt wissen müssen

Ihre Situation ist ähnlich?

Schildern Sie uns Ihren Fall. In der Erstberatung sagen wir Ihnen klar, welche Schritte möglich sind und welche Fristen laufen.

Erstberatung buchen

Jedes Verfahren ist anders. Frühere Ergebnisse sind keine Zusage für den Ausgang Ihres Falls.