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BVwG erklärt Festnahme und Anhaltung eines Nigerianers für rechtswidrig

Dr. Gregor Klammer · · 1 Min. Lesezeit

Herr E. kommt aus Nigeria und wurde im Juli 2018 von Organen des öffentliches Sicherheitsdienstes, einer Personenkontrolle unterzogen, festgenommen und bis 10:45 im Polizeianhaltezentrum Roßauer Lände angehalten. In Folge erhob er am gleichen Tag Beschwerde gegen die Festhaltung und Anhaltung mit der Begründung, dass Herr E. sich als begünstigter Drittstaatsangehöriger rechtmäßig in Österreich aufhalte und die Festnahme und Anhaltung daher rechtsgrundlos über annähernd 12 Stunden erfolgt sei.

Darauf hin gab das Bundesverwaltungsgericht mit Erkenntnis von August 2018, der Beschwerde statt und erklärte die Festnahme und Anhaltung für rechtswidrig. Als Begründung führte das BVwG an, dass das BFA keinen Festnahmeantrag erließ. Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes waren daher nicht ermächtigt Herrn E. festzunehmen und anzuhalten.

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