Staatsbürgerschaft
Fremdenrecht
Aus der Praxis
Team
Weiterbildung mit Rot-Weiß-Rot-Karte.
Dürfen Drittstaatsangehörige eine Auszeit für Weiterbildung nehmen, ohne ihren Aufenthaltstitel zu gefährden? Was sich 2026 geändert hat und worauf Sie achten müssen.
Kurz gesagt
- Seit 1. Jänner 2026 heißt die Bildungskarenz Weiterbildungszeit, mit strengeren Voraussetzungen.
- Das Dienstverhältnis bleibt aufrecht. Das ist für die Rot-Weiß-Rot-Karte entscheidend.
- Vorher klären: Verlängerung, Einkommen und der Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot-Karte plus.
Neu seit 2026
Aus der Bildungskarenz wurde die Weiterbildungszeit
Die frühere Bildungskarenz und die Bildungsteilzeit gibt es in dieser Form nicht mehr. Seit 1. Jänner 2026 heißen die Modelle Weiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit, mit neuen, strengeren Voraussetzungen und einem eigenen WeiterbildungszeitgeldWeiterbildungszeitgeldLeistung des AMS während einer Weiterbildungszeit oder Weiterbildungsteilzeit, seit 1. Jänner 2026 an Stelle des Weiterbildungsgeldes. über das AMS.
Das Grundprinzip bleibt: Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber eine Freistellung oder eine reduzierte Arbeitszeit, das Dienstverhältnis bleibt aufrecht, und Sie absolvieren in dieser Zeit eine Weiterbildung.
Aufenthalt
Geht das mit der Rot-Weiß-Rot-Karte?
Grundsätzlich ja. Das Ausländerbeschäftigungsgesetz hat die Bildungskarenz ausdrücklich als Beschäftigungszeit für den Umstieg von der Rot-Weiß-Rot-Karte auf die Rot-Weiß-Rot-Karte plusRot-Weiß-Rot – Karte plusAufenthaltstitel zur befristeten Niederlassung mit unbeschränktem Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie sind an keinen bestimmten Arbeitgeber gebunden. mitgezählt. Die Zulassung ist an Ihren Arbeitgeber gebunden, deshalb bleibt das Dienstverhältnis während der Weiterbildung entscheidend.
Ob die neue Weiterbildungszeit in jedem Fall genauso behandelt wird, prüfen wir im Einzelfall.
Vorher klären
Bevor Sie unterschreiben
- Wie lange gilt Ihr Aufenthaltstitel noch, und fällt eine Verlängerung in die Weiterbildungszeit?
- Reicht Ihr Einkommen während der Weiterbildung für die Verlängerung?
- Zählt die Zeit für den Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot-Karte plus?
- Erfüllen Sie die neuen Voraussetzungen beim AMS?
Häufige Fragen
Weiterbildungszeit: kurz beantwortet
Darf ich mit der Rot-Weiß-Rot-Karte in Weiterbildungszeit gehen?
Grundsätzlich ja, weil das Dienstverhältnis aufrecht bleibt. Klären Sie aber vorher, wie sich das auf Verlängerung und Einkommensnachweis auswirkt.
Zählt die Weiterbildungszeit für die Rot-Weiß-Rot-Karte plus?
Die frühere Bildungskarenz wurde als Beschäftigungszeit mitgezählt. Ob das für die neue Weiterbildungszeit ebenso gilt, prüfen wir im Einzelfall.
Nächster Schritt
Erstberatung zum Fixpreis
Wir prüfen, ob die Weiterbildung Ihren Aufenthaltstitel oder den Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot-Karte plus gefährdet.
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