Unsere Erfolge · Verwaltungsstrafe
Sieg trotz "verspäteter" Einsprüche gegen Corona Strafen
Dr. Gregor Klammer · · 3 Min. Lesezeit
Eine Freundesgruppe von acht hatte sich 2020 in Wr. Neustadt zu einem netten Abend getroffen. Doch die Polizei verhängte auf Grund der damaligen Corona-Verordnung Strafen gegen die gesamte Gruppe.
Das wollten sie aber nicht einfach so annehmen und kontaktierten deshalb gleich Dr. Klammer.
Da die Corona-Verordnungen sehr schlampig und schnell entstanden waren, wusste Dr. Klammer, dass diese Strafen unrechtmäßig waren und deshalb ein Einspruch auf jeden Fall sehr aussichtsreich war.
Dr. Klammer versandte die Einsprüche per E-Mail an die zuständige Behörde, doch deren Spam-Filter leitete diese Mail in den Spam-Quarantäne Ordner. Nach einiger Zeit stellte die Behörde eine Mahnung an unsere Mandanten aus. Als Dr. Klammer die E-Mail Versandbestätigung der Behörde vorlegte, realisierte die Behörde ihren Fehler, behauptete aber, da die Mail im Spam-Ordner gelandet war, dass die Einsprüche zu spät eingelangt waren und damit alle Strafen in voll zu zahlen wären.
Daraufhin ging Dr. Klammer zum Verwaltungsgerichthof. Dieser gab ihm Recht, dass auch wenn die E-Mail im Spam-Ordner landet, der Einspruch rechtsgültig und zu bearbeiten sei. Die Stadt Wiener Neustadt legte Berufung ein, die zweite Entscheidung blieb aber die selbe: die Einsprüche waren zeitgerecht eingelangt und mussten nun also von den Behörden bearbeitet werden.
Dies blieb nicht der einzige Sieg, den wir feiern durften.
Dr. Klammer kämpfte erfolgreich für alle unsere Mandanten und konnte erwirken, dass keiner der Beschuldigten die unrechtmäßigen Corona-Strafen zahlen musste.
Einspruch gegen eine Strafe
Bekommt man in Österreich einen Strafzettel oder eine Strafe ausgestellt, kann man diese sofort bezahlen, aber wenn man gegen diese Strafe Einspruch erheben will, muss man auf die Strafverfügung warten, die einem per Post zugestellt wird.
Wenn die Behörde nun eine Strafverfügung ausstellt und zugestellt hat, gibt es eine zweiwöchige Frist, in der gegen diese Strafe Einspruch erhoben werden darf. Dafür muss schriftlich ein Einspruch an die zuständige Behörde erfolgen.
ACHTUNG: Wenn diese Frist überschritten wird, dann muss die Strafe unverzüglich bezahlt werden. Deshalb ist es wichtig, sich sofort damit auseinander zusetzen und von einem Anwalt prüfen zu lassen.
Was ist eine Aufforderung zur Rechtfertigung?
Manchmal kommt es vor, dass eine Behörde bevor sie eine Strafverfügung verfasst, eine Aufforderung zur Rechtfertigung schickt. Dies passiert, wenn nicht ganz klar ist, ob überhaupt eine Verwaltungsstrafe begangen wurde.
Der Wortlaut in dieser Rechtfertigung ist also sehr wichtig, da dies auch nicht mehr zurückgenommen werden oder verbessert werden kann.
Wie sieht so ein Einspruch aus?
Dr. Klammer hat eine genaue Anleitung auf diese Website gestellt, in der ein Muster für einen Einspruch gegen eine Strafverfügung genau vorgezeigt wird. Es lohnt sich auf jeden fall den Artikel zu lesen und schon einmal zu Hause zu überprüfen, ob Fehler in der Strafverfügung vorliegen.
Hier der Link zum Artikel: Mustervorlage Einspruch gegen Strafverfügung.
Brauche ich wirklich einen Anwalt?
Eine sehr berechtigte Frage.
Ja, ein Anwalt zahlt sich auf jeden Fall aus. Bei einem Einspruch gibt es sehr viele Dinge, die es zu beachten gilt. Dr. Klammer hat schon unzählige Einsprüche eingereicht und gewonnen, daher hat er sehr wichtige Erfahrungen gesammelt und kann auch sofort einschätzen, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch auszahlt.
Kosten Anwälte nicht einfach nur Geld?
Ja, Anwälte kosten Geld. In der Erstberatung klären wir, ob sich ein Einspruch in Ihrem Fall lohnt und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Einen Termin vereinbaren Sie am besten über unser Kontaktformular.
Davon abgesehen zahlt grundsätzlich die Republik Ihren Anwalt, wenn das Verfahren gewonnen werden kann. Gerade in eindeutigen Fällen ist ein Rechtsanwalt daher die richtige Wahl.
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