Unsere Erfolge · Verwaltungsstrafe

LPD stellt Verfahren gegen Autolenker ein

Dr. Gregor Klammer · · 1 Min. Lesezeit

Herrn O. ist nigerianischer Staatsbürger und wurde mit Strafverfügung von Juli 2019 mit €950 bestraft, da er im Juni 2019 ein Fahrzeug mit ungarischem Kennzeichen ohne entsprechende Rückhaltevorrichtung für drei befördernde Kinder, gelenkt hatte.

Dagegen erhob Herr O. Anfang Juli 2019 Einspruch, mit der Begründung, er verfüge über kein Fahrzeug mit ungarischem Kennzeichen und kann daher dieses nicht gelenkt haben. Tatsächlich hat Herr O. im Juni 2019 das Fahrzeug seines Arbeitgebers gelenkt, dieses ist auch in Österreich zugelassen und waren auch keine Kinder in seinem Auto. Die Kinder wurden im ungarischen Fahrzeug eines anderen Fahrzeuglenkers welches von diesem gelenkt wurde, transportiert.

In Folge stellte die Landespolizeidirektion mit Mitteilung im August 2019 das Verfahren des Herrn O. ein,

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