Was zählt als ausserordentliche Leistung für die Verleihung der österreichische Staatsbürgerschaft?

Was zählt als ausserordentliche Leistung für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft?

Sie wollen die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen und wissen nicht ob Sie sich für eine der Ausnahmen qualifizieren?
Was zählt als ausserordentliche Leistung für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft?
Was bedeutet Verleihung der Staatsbürgerschaft im besonderen Interesse der Republik?

Mit diesem Artikel wollen wir Ihnen helfen alle Fragen, die Sie zum Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft und der Ausnahmeregelung für eine Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft für ausserordentliche Leistungen, sowie Verleihung der Staatsbürgerschaft im besonderen Interesse der Republik. 

Wenn Sie noch Fragen zum Erwerb der Österreichischen Staatsbürgerschaft haben, die österreichische Staatsbürgerschaft als Doppelstaatsbürger oder wissen wollen welche Dokumente Sie brauchen um die österreichische Staatsbürgerschaft zu beantragen, klicken Sie sich durch unsere Artikel zu diesem Thema: 

Verleihung der Staatsbürgerschaft im besonderen Interesse der Republik

Der Staat Österreich darf an Personen, die besondere Leistungen in ihrem Gebiet erbracht haben bzw. in naher Zukunft erbringen werden, die österreichische Staatsbürgerschaft verleihen. 

Im österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetz steht dazu: 
"... wenn die Bundesregierung bestätigt, daß die Verleihung der Staatsbürgerschaft wegen der vom Fremden bereits erbrachten und von ihm noch zu erwartenden außerordentlichen Leistungen im besonderen Interesse der Republik liegt."
Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 § 10 (6)

Was genau darunter zählt ist nicht immer ganz klar. Deshalb hat das Bundesministerium 2014 ein Quotenkatalog veröffentlich in dem einige Richtlinien für die Behörden definiert werden um ihnen dabei zu helfen zu entscheiden ob eine Leistung auch wirklich als ausserordentlich anzusehen ist. 

Ausserordentliche Leistungen

Das Bundesministerium hat 4 Bereiche definiert in denen solche besonderen Leistungen erbracht werden können: 

1. Wissenschaftliche Leistungen
2. Wirtschaftliche Leistungen
3. Sportliche Leistungen
4. Künstlerische Leistungen

Wenn das Bundesministerium bestätigt, dass die erbrachten und zu erwartenden Leistungen im besonderen Interesse der Republik stehen, dann gelten folgende Auflagen:

Sie müssen ...
1. KEINEN Aufenthalt in Österreich haben,
2. KEINE Deutschkenntnisse nachweisen,
3. KEINEN Staatsbürgerschaftstest ablegen,
4. KEINEN gesicherten Lebensunterhalt nachweisen 
und
5. NICHT auf Ihre bisherige Staatsangehörigkeit verzichten.

Gibt es nur diese vier Bereiche in denen besondere Leistungen erbracht werden können?

Nein.

Prinzipiell kann in jedem Gebiet eine besondere Leistung erbracht werden. Das Bundesministerium muss es nur als etwas ausserordentlich positives sehen, dass der Republik Österreich einen sichtbaren Vorteil bringen wird.
Es ist also möglich auch in anderen Bereichen eine Staatsbürgerschaft verliehen zu bekommen, da es dort aber keinen klar definierten Quotenkatalog gibt, könnte es schwieriger werden das Bundesministerium zu überzeugen.

Unser Angebot

Wie können wir helfen?

Die vier Interessenbereiche

1. Wissenschaftliche Leistungen

- wissenschaftliche Tätigkeit auf Gebieten, die noch nicht erschlossen sind (od. signifikante Weiterentwicklung)
- überwiegend ständige Tätigkeit in Österreich (od. in österreichischem Unternehmen)
- hohe Reputation in der internationalen scientific community bzw. internationaler Bekanntheitsgrad;
- nationale und internationale Publikationen;
- Wissenstransfer von im Ausland angeeignetem neuen Wissen nach Österreich (z.B. an Studierende und andere Wissenschaftler);
- aktive anerkannte Forschungstätigkeiten;
- Lehrtätigkeit an österreichischen Hochschulen;

2. Wirtschaftliche Leistungen

- Inhaber einer Firma oder leitende Funktion mit maßgeblichen Einfluss in einem Unternehmen;
- hohe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens;
- Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in einem relevanten Ausmaß (insb. wirtschaftlich schwachen Regionen);
- maßgebliche, insbesondere bereits getätigte Investitionen oder durchgeführte Projekte;
- Bekanntheitsgrad des Unternehmens;
- Förderung der bi- und multilateralen Außenbeziehungen Österreichs auf dem Wirtschaftssektor

Müssen alle Punkte erfüllt sein?

Nein.

Diese Punkte sind rein eine Hilfe für das Ministerium um einen Rahmen zu haben, an dem sie sich orientieren können. Natürlich sollte aber ein Großteil der Punkte erfüllt sein. Der Prozess und die Auswahl sollten übersichtlicher und transparenter mit Hilfe dieses Quotenkatalogs werden. 

Die vier Interessenbereiche

3. Sportliche Leistungen

- kein Österreicher hat das gleiche Leistungsniveau (auch nicht im Nachwuchs);
- die herausragenden sportlichen Leistungen wurden bereits über einen längeren Zeitraum (mind. 1 Jahr) in Österreich erbracht;
- Laufbahn als Sportler dauert noch länger (Alter);
- sofortige Einsetzbarkeit in einem österreichischen Nationalteam (muss möglich sein);
- sehr gute Platzierungen bei nationalen oder internationalen Wettkämpfen als Einzelner oder mit der Mannschaft

4. Künstlerische Leistungen

- wesentlichen Beitrag zum Kunstgeschehen;
- wesentliche Leistungen im Bereich der Ausbildung an österreichischen Hochschulen erbracht;
- Stärkung und Verbreitung des künstlerischen Renommees Österreichs auf internationaler Ebene;
- großes Publikum;
- Entwicklung einer eigenen Technik, Reaktivierung einer alten Kunsttechnik in neuer Verwendung oder Herausbildung einer neuen, modernen Kunstform

Wird die Staatsbürgerschaft oft auf diese Weise verliehen?

Von 2006-2017 gab es über 300 solche Einbürgerungen prominenter Persönlichkeiten.
Darunter sind unter anderem, Anna Netrebko (Opernsängerin), Anselm Kiefer (Maler), Michal Solowow (Geschäftsmann), und Jolanta Ogar (Seglerin).
Seit 2018 werden auf Grund des Datenschutzes keine Daten mehr zu diesen Einbürgerungen veröffentlicht.

Weitere wichtige Informationen

Die Staatsbürgerschaft im besonderen Interesse für die Republik Österreich kann sehr wohl auch auf die Kinder und den Ehepartner (oder eingetragene Partnerschaft) erstreckt werden

Weitere Voraussetzungen: 
- Unbescholtenheit
- keine häufigen oder schwerwiegende Verwaltungsübertretungen (z.B. Alkohol am Steuer)
- kein Aufenthaltsverbot oder Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung
- Sie wurden in den letzten 18 Monaten nicht aus Österreich ausgewiesen
- Ihre Beziehungen zu anderen Staaten stehen den Interessen Österreichs nicht entgegen und Sie stehen keiner extremistischen oder terroristischen Gruppierung nahe

Brauche ich einen Anwalt?

Welche Vorteile bringt mir ein Anwalt?

Wie Sie in diesem Artikel sehen können, gilt es sehr viel zu beachten. Jeder Fall ist einzeln zu betrachten und es gibt viele Ausnahmen und Sonderfälle. Ein Anwalt kann Ihnen hier sehr zur Hilfe kommen.

Dr. Klammer hat schon sehr viel Erfahrung mit dem Verfahren zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Mit Hilfe seiner Expertise und die seines Teams werden Sie schnell merken, dass der ganze Prozess nicht nur viel einfacher sondern auch viel schneller funktionieren wird. 

Auf Grund vieler Anträge etc. gibt es oft sehr lange Wartezeiten für Staatsbürgerschaftsanträge, doch mit unserer Hilfe wird das Ganze um einiges beschleunigt: Lesen Sie hier unsere neuesten Erfolgsgeschichten: Staatsbürgerschaftsanträge beschleunigen.

Unsere Angebote

Wie können wir helfen?

Dr. Klammer uns sein Team haben schon sehr viel Erfahrung mit der Beantragung österreichischen Staatsbürgerschaft und den Behörden, die für so einen Antrag zuständig sind.

Derzeit brauchen Staatsbürgerschaftsanträge Monate bis sogar Jahre bis sie bearbeitet werden, mit der Hilfe von Dr. Klammer und seinem Team können Sie Ihren Antrag sofort stellen: Sofort Termin für Antragstellung.

Haben Sie schon einen Antrag gestellt und noch keine Rückmeldung der Behörde erhalten? Kontaktieren Sie uns, vielleicht besteht die Möglichkeit einer Säumnisbeschwerde: 

Dr. Klammer kann Ihnen bei allen Anliegen zu diesem Thema helfen

 Über das unterstehende Kontaktformular können Sie sich gerne bei uns melden und uns Ihre Situation schildern. Dr. Klammer und sein Team werden den Sachverhalt prüfen und sich bei Ihnen über die weitere Vorgehensweise melden.

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen wollen, bieten wir Ihnen gerne zu unserem üblichen Tarif (EUR 180,-) eine Erstberatung an, in welcher wir Sie professionell bis zu einer Stunde lang über die Möglichkeiten informieren und auch gerne den Grundstein für eine Vertretung in einem aus dieser Sache entstehenden Prozess legen.

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