Erwerb Österreichische Staatsbürgerschaft - Muss ich Wehrdienst leisten?

Erwerb Österreichische Staatsbürgerschaft - Muss ich Wehrdienst leisten?

Stehen Sie davor die österreichische Staatsbürgerschaft zu beantragen und fragen sich ob Sie den Wehrdienst leisten müssen?
Muss man zum Bundesheer, wenn man die Staatsbürgerschaft erst später verliehen bekommt?
Muss man Zivildienst oder Wehrdienst leisten wenn man die österreichische Staatsbürgerschaft als Doppelstaatsbürgerschaft erhält?

Mit diesem Artikel wollen wir Ihnen helfen alle Fragen, die Sie zum Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft und dem Wehrdienst bzw. der Wehrpflicht in Österreich haben, zu beantworten. 
Wenn Sie noch Fragen zum Erwerb der Österreichischen Staatsbürgerschaft haben, die österreichische Staatsbürgerschaft als Doppelstaatsbürger oder wissen wollen welche Dokumente Sie brauchen um die österreichische Staatsbürgerschaft zu beantragen, klicken Sie sich durch unsere Artikel zu diesem Thema: 

Wehrpflicht in Österreich

Wehrpflichtig sind alle männlichen österreichischen Staatsbürger im Alter zwischen 17 und 51 Jahren. 
Die Verpflichtung zur Leistung des Grundwehrdienstes besteht bis zum 35. Lebensjahr.

Dabei gibt es drei Möglichkeiten der Wehrpflicht nachzukommen: 

6 Monate Grundwehrdienst beim Heer
oder
9 Monate Zivildienst bei verschiedenen Einrichtungen
oder
1 Jahr freiwilligen Dienst im In- oder Ausland statt Zivildienst

Wehrdienst bei späterem Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft

Die Wehrpflicht gilt für alle Männer bis zum vollendeten 50. Lebensjahr. 

Die Verpflichtung zur Leistung des Grundwehrdienstes besteht allerdings nur bis zum 35. Lebensjahr. 

Das bedeutet, dass wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten und über 35 Jahre alt sind, Sie den Grundwehrdienst NICHT mehr leisten müssen.

Wenn Sie noch unter 36 Jahre alt sind MÜSSEN Sie den Wehrdienst leisten. 
Es gibt jedoch einige Ausnahmen.

Welche Ausnahmen gibt es?

Es gibt einige Ausnahmen für die Wehrpflicht bei späterem Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft:

1. Sie sind über 35 Jahre alt

2. Sie haben den Wehrdienst schon im Heimatland geleistet und der Staat Österreich hat ein Abkommen mit diesem Land

3. Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen

Unser Angebot

Wie können wir helfen?

Wehrdienst bei Doppelstaatsbürgerschaft

Bei einer Doppelstaatsbürgerschaft gibt es  Ausnahmeregelungen:

Grob verallgemeinert müssen Sie den Wehrdienst in dem Land leisten, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben. Wenn Sie den Wehrdienst also in einem anderem Land leisten und der Staat Österreich ein bilaterales Abkommen mit diesem hat, müssen Sie ihn  in Österreich nicht leisten. 
(ACHTUNG: Hier ist auf jeden Fall eine Überprüfung der Rechtslage durch einen Anwalt anzuraten)

Wenn es in dem zweiten Land keine Wehrpflicht gibt (z.B. Deutschland) MUSS der Wehrdienst in Österreich geleistet werden auch wenn Sie nicht in Österreich hauptgemeldet sind.

Bilaterale Abkommen

Bilaterale Abkommen sind Abmachungen zwischen zwei verschiedenen Ländern zu verschiedensten Themen. 
Für die Wehrpflicht hat der Staat Österreich mit vielen Ländern Abkommen zur Leistung des Wehrdienstes. Z.B. die Schweiz und Österreich haben ein Abkommen, dass ein Doppelstaatsbürger der Schweiz und Österreich in dem Land sein Militärdienst zu leisten hat in dem er beim Vollenden seines 18. Lebensjahres hauptgemeldet ist.

Woher weiß ich ob mein Heimatland so ein Abkommen mit Österreich hat?

Da diese Abkommen sehr unterschiedlich aussehen können, würde das den Rahmen hier sprengen. Am Besten Sie kontaktieren uns und machen sich ein Beratungsgespräch aus, bei dem wir Ihnen die Rechtslage genau präsentieren können und Ihnen beim Antrag der österreichischen Staatsbürgerschaft helfen können.

Was passiert wenn ich freiwillig Militärdienst in einem anderen Land leiste?

Einen verpflichtenden Wehrdienst im Heimatland zu leisten bedeutet in vielen Fällen, dass man den Wehrdienst in Österreich nicht absolvieren muss. 

Aber ACHTUNG:
Ein freiwilliger Militärdienst in einem anderen Land (auch wenn es nur einen Tag länger als der verpflichtende Wehrdienst ist), hat automatisch den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft zur Folge. 

Brauche ich einen Anwalt?

Welche Vorteile bringt mir ein Anwalt?

Wie Sie in diesem Artikel sehen können, gilt es sehr viel zu beachten. Jeder Fall ist einzeln zu betrachten. Ein Anwalt kann Ihnen hier sehr zur Hilfe kommen.

Dr. Klammer hat schon sehr viel Erfahrung mit dem Verfahren zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Mit Hilfe seiner Expertise und die seines Teams werden Sie schnell merken, dass der ganze Prozess nicht nur viel einfacher sondern auch viel schneller funktionieren wird . 

Auf Grund vieler Anträge etc. gibt es oft sehr lange Wartezeiten für Staatsbürgerschaftsanträge, doch mit unserer Hilfe wird das Ganze um einiges beschleunigt: Lesen Sie hier unsere neuesten Erfolgsgeschichten: Staatsbürgerschaftsanträge beschleunigen.

Unsere Angebote

Wie können wir helfen?

Dr. Klammer uns sein Team haben schon sehr viel Erfahrung mit der Beantragung österreichischen Staatsbürgerschaft und den Behörden, die für so einen Antrag zuständig sind.

Derzeit brauchen Staatsbürgerschaftsanträge Monate bis sogar Jahre bis sie bearbeitet werden, mit der Hilfe von Dr. Klammer und seinem Team können Sie Ihren Antrag sofort stellen: Sofort Termin für Antragstellung.

Haben Sie schon einen Antrag gestellt und noch keine Rückmeldung der Behörde erhalten? Kontaktieren Sie uns, vielleicht besteht die Möglichkeit einer Säumnisbeschwerde: 

Dr. Klammer kann Ihnen bei allen Anliegen zu diesem Thema helfen

 Über das unterstehende Kontaktformular können Sie sich gerne bei uns melden und uns Ihre Situation schildern. Dr. Klammer und sein Team werden den Sachverhalt prüfen und sich bei Ihnen über die weitere Vorgehensweise melden.

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen wollen, bieten wir Ihnen gerne zu unserem üblichen Tarif (EUR 180,-) eine Erstberatung an, in welcher wir Sie professionell bis zu einer Stunde lang über die Möglichkeiten informieren und auch gerne den Grundstein für eine Vertretung in einem aus dieser Sache entstehenden Prozess legen.

Vereinbaren Sie sich hierfür einfach einen Termin unter 

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Fragen kostet bekanntlich nichts - nehmen Sie gerne ganz unverbindlich mit uns Kontakt auf.

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