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Negativer Bescheid der MA35? Sie können Beschwerde erheben.

Die Kanzlei Dr. Klammer prüft Ihren Fall, ermittelt die Gründe für die Beschwerde und reicht sie fristgerecht ein. Buchen Sie ein Beratungsgespräch für 180 €.

Wichtig: Ab Zustellung Ihres Ablehnungsschreibens haben Sie nur 4 Wochen Zeit, um eine Beschwerde einzubringen. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Ihnen der Brief persönlich zugestellt oder bei der Post hinterlegt wurde (gelber Zettel im Briefkasten). Warten Sie nicht.

PREISÜBERSICHT
Beschwerde ab 600 € · Begleitung zur Verhandlung ab 800 €
zzgl. 50 € Eingabegebühr an den Staat

Die Zeit läuft

Wann wurde Ihnen der Bescheid zugestellt?

Geben Sie den Tag der Zustellung ein, und wir berechnen, wie viele Tage Ihnen für die Beschwerde noch bleiben.

Der Tag, an dem Ihnen der Brief persönlich zugestellt oder bei der Post hinterlegt wurde (gelber Zettel im Briefkasten). Nicht der Tag, an dem Sie ihn abgeholt oder gelesen haben.

Orientierung ohne Gewähr – maßgeblich ist der Tag der Zustellung. Die Berechnung geht von der üblichen 4-Wochen-Frist aus; in einzelnen Verfahren gelten kürzere Sonderfristen.

Das Verfahren

Wie die Kanzlei Klammer Ihre Beschwerde bearbeitet

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Einbringung Ihrer Beschwerde bei der MA35.

1
 
Wir analysieren Ihren Ablehnungsbescheid
Dr. Klammer liest die gesamte Begründung der Behörde und zeigt alle Rechtsgründe auf, aus denen der Bescheid angefochten werden kann: Verfahrensfehler, sachliche Fehler, falsch angewandtes Recht.
2
 
Wir bereiten Ihre Beschwerde vor
Wir erstellen die Bescheidbeschwerde mit allen rechtlichen Argumenten, die für Sie sprechen: präzise dokumentiert und strukturiert für die MA35.
3
 
Wir bringen fristgerecht ein
Wir bringen die Bescheidbeschwerde rechtzeitig innerhalb der 4-Wochen-Frist ab Zustellung bei der Behörde ein. Sie erhalten sofort eine Bestätigung. Die Behörde muss nun reagieren.
4
Wir vertreten Sie durchgehend
Wir erledigen die gesamte Korrespondenz mit der MA35, beantworten alle Rückfragen und vertreten Sie – gegen Aufpreis – bis zum Erlass einer endgültigen Entscheidung.

Schnelle Einschätzung

Wie stark ist Ihre Beschwerde?

Beantworten Sie 2 kurze Fragen: Wir geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Beschwerdegründe.

0 / 2

1Welchen Grund hat die MA35 für die Ablehnung angegeben?

Fehlende Unterlagen
Mindestsicherungsbezug
Aufenthaltsdauer
Sprachniveau
Verwaltungsstrafen
Grund unklar

2Glauben Sie, dass die Ablehnung falsch oder ungerecht war?

Ja, ich glaube, sie war falsch
Bin nicht sicher, brauche Rat
Sie könnte richtig gewesen sein

Orientierung ohne Gewähr – eine verbindliche Einschätzung ist erst nach Prüfung Ihres Bescheids und Ihrer Unterlagen möglich.

Kanzlei Dr. Gregor Klammer, Besprechung
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Kanzlei Dr. Gregor Klammer

Was Sie wissen müssen

✓4 Wochen ab Zustellung: Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Ihnen der Brief persönlich übergeben wurde oder an dem er bei der Post hinterlegt wurde (gelber Zettel im Briefkasten). Nicht ab dem Tag, an dem Sie den Brief abgeholt oder gelesen haben.
✓Die 4-Wochen-Frist gilt grundsätzlich auch für die MA35 und andere Behörden – beim BFA gelten in manchen Verfahren kürzere Sonderfristen.
✓50 € Eingabegebühr: Diese Gebühr geht an den Staat, nicht an die Kanzlei. Sie ist von Ihnen selbst zu überweisen. Wir sagen Ihnen genau, wie und wohin.
✓Die Beschwerde wird bei der MA35 eingebracht – nicht beim Gericht.
✓Viele Ablehnungen beruhen auf Verfahrensfehlern.
✓Bei angesetzter Verhandlung ist persönliches Erscheinen erforderlich.
✓Beschwerde ab 600 € · Begleitung zur Verhandlung ab 800 €.

Jeder Tag zählt

Geben Sie nicht auf. Handeln Sie jetzt.

Über 2.000 Staatsbürgerschafts- und 10.000 Aufenthalts- und Asylverfahren haben wir bereits geführt: Wir übernehmen das für Sie sofort und ohne Überraschungen.

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Dr. Gregor Klammer, Rechtsanwalt in Wien
 
Dr. Gregor Klammer
Rechtsanwalt·Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsrecht·Wien
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